Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Bei einer Abfindung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Ein Anspruch kann sich jedoch auch aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Der Arbeitgeber zahlt hierbei als eine Art Entschädigung eine Geldleistung an Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen.
In der Regel einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindung zur Vorbeugung einer Kündigungsschutzklage.
Sie wollen wissen, in welcher Höhe Ihnen eine Abfindung zustehen könnte? Gerne können Sie hierzu mit uns Kontakt aufnehmen und einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.
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