Haftpflichtrecht/-prozess

Haftpflichtrecht/-prozess


Das Haftpflichtrecht befasst sich mit der Durchsetzung oder der Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unter das Haftpflichtrecht fallen insbesondere vertragliche und deliktische Haftpflicht- sowie Gefährdungshaftungstatbestände. Häufigste Materie sind Schäden aus Unfällen, vor allem Verkehrsunfällen.

Doch auch aus der Verletzung von Verkehrssicherungs- oder Berufspflichten könne beträchtliche Schadensumfänge entstehen, die in ihren oft vielfältigen rechtlichen Folgen für den Laien kaum zu überschauen sind, speziell, wenn es sich um gravierende Verletzungen der Person handelt. Aufgrund der medizinischen und sozialversicherungsrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei sehen wir uns hier als kompetenter Ansprechpartner gerade bei komplexeren Personenschäden.

Gerade in der Zeit kurz nach Schadeneintritt sind die wesentlichsten Entscheidungen als Grundlage für die Schadensgeltendmachung zu treffen, die später ggf. kaum noch revidiert werden können. Jetzt gilt es, sich professionelle Hilfe zu sichern, um den eingetretenen Schaden und die persönliche Belastung nicht ungewollt womöglich noch zu vergrößern.