Familien- & Erbrecht

Familienrecht


Maßgeblich, aber nicht nur durch die steigende Scheidungsquote Jahr für Jahr gewinnt das Rechtsgebiet Familienrecht immer mehr an Bedeutung. Die familienrechtliche Beratung beginnt sinnvollerweise nicht erst mit Trennung oder Scheidung, sondern oftmals schon im Vorfeld des Eheschlusses. Wenn man sich noch gut versteht, lassen sich durch einen Ehevertrag spätere Streitigkeiten vielfach vermeiden. Spätestens mit der Trennung sind dann jedoch wichtige Punkte, wie Sorge- und Umgangsrechte, die Regelung des gegenseitigen Unterhaltes, des Unterhaltes für die gemeinsamen Kinder, der Wohnungszuweisung etc. zu treffen. Dies setzt sich ggfs. nach der Scheidung fort.

Da das Miteinanderleben in unserer Zeit oftmals nicht der konventionellen Familienform der Ehe und den klassischen Modellen folgt, existieren zudem unzählige Formen des Zusammenlebens, die allesamt eigene spezifische Problemstellungen und Rechtsfragen mit sich bringen können.


Erbrecht


Keine andere Generation hat ihren Kindern so viel hinterlassen wie die heutige, Tendenz voraussichtlich weiter steigend. Umso mehr ist eine sorgfältige und durchdachte Regelung der letztwilligen Verfügungen notwendig. Dabei sind wir natürlich sowohl beratend als auch konfrontativ für unsere Klienten tätig.

Wir helfen Ihnen z. B. prophylaktisch bei der Gestaltung von Testamenten, der Vorbereitung von Erbverträgen oder bei der Frage, ob und in welchem Umfang Pflichtteilsansprüche bestehen. Wenn eine Konfrontation unausweichlich wird, vertreten wir Sie etwa in Erbscheinverfahren oder in Verfahren auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Auch bei der Abfassung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können wir Ihnen die Vorschläge unterbreiten, damit Ihr Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.