Personenschadensrecht

Personenschadensrecht


Ebenfalls eng mit unseren anderen Schwerpunkten v.a. aus den Bereiche des Medizin-, Sozialversicherungs- und Verkehrsrechts verbunden ist unsere Tätigkeit im Personenschadensrecht: Die Geltendmachung Ihrer materiellen (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall usw.) und immateriellen Schäden (Schmerzensgeld) nach einer Verletzung des Körpers und der Ehre gegenüber Dritten und dem Staat. Das Personenschadensrecht bildet somit eine Schnittmenge der in unserer Kanzlei bestehende Schwerpunkte im Medizinrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.