Vertragsrecht

Vertragsrecht


„Vertrag“ kommt von „sich vertragen“ – die Probleme eines Vertrages zeigen sich zumeist aber erst, wenn man sich eben nicht mehr verträgt. Für diesen Moment, der dann im Idealfall nie kommen mag, gilt es daher juristisch vorzubeugen.

Verträge sind die Basis jeglicher rechtlicher Beziehungen von zwei oder auch mehreren natürlichen oder juristischen Personen und werden jeden Tag unzählige Male geschlossen, wobei dies häufig stillschweigend und ganz selbstverständlich durch bloßes Handeln geschieht. Viele Verträge des täglichen Lebens sind so zur Gewohnheit geworden, dass wir uns oftmals gar nicht im Klaren darüber sind, gerade einen Vertrag geschlossen zu haben

Wir klären für Sie, ob ein Vertrag überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist, welchen Inhalt er hat und welche Rechte und Pflichten daraus herzuleiten sind. Gerne helfen wir Ihnen auch im Vorfeld mit der Erstellung eines Vertragsentwurfes oder der Überarbeitung und Optimierung bestehender Verträge oder fremder Entwürfe vor Unterzeichnung.