Verkehrs- & Reiserecht

Verkehrsrecht


Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten, die einen juristischen Beistand erfordern. Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.

Heutzutage versuchen praktisch alle Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten „schnelle und unproblematische Hilfe“ anzubieten. Hierzu gehört die Vermittlung eines „unabhängigen“ Sachverständige ebenso wie die Bereitstellung eines Mietwagens oder Empfehlung einer Werkstatt. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt hier naturgemäß allerdings darin, den Schaden möglichst gering zu halten, was sich beispielsweise bei der Ermittlung des notwendigen Reparaturumfangs durch den von der Versicherung eingeschalteten Sachverständigen deutlich bemerkbar machen kann. Das resolute Vorgehen der Haftpflichtversicherer soll dazu dienen, den Geschädigten von der Geltendmachung weiterer berechtigter Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung freiwillig übernommenen.

Auch setzen wir Ihre Interessen gegenüber der eigenen Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gerne durch. Gerade bei größeren Schäden kann erst durch anwaltliche Schreiben die angemessene Regulierung durch die Versicherung erreicht werden.

Auch bei einem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens kommt es immer wieder zu Streitfällen. Hier übernehmen wir etwa die Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung oder auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus Sicht des Verkäufers.

Wir stehen Ihnen schließlich im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren aus dem verkehrsrechtlichen Bereich zur Seite. Gerade hier ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme wichtig, um eine effiziente Verteidigung zu gewährleisten. Keinesfalls sollten Sie sich selbst gegenüber den Strafverfolgungsbehörden einlassen, ohne dass vorher Akteneinsicht durch uns genommen wurde.


Reise- und Fluggastrecht


Das Reiserecht hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, was maßgeblich darauf zurückzuführen ist, dass auf nationaler und europäischer Ebene der Verbraucherschutz in gesetzlichen Neuregelungen verstärkt Berücksichtigung findet.

Nicht selten werden die Erwartungen an den langersehnten Urlaub nicht erfüllt, manchmal sogar herb enttäuscht. Flugverspätung oder -annullierung, Mängel des Urlaubsdomizils, schlechte Verpflegung oder verlorenes Gepäck? Es gibt viele Ärgernisse, die während einer Reise auftreten können. Nicht zuletzt ist oft kostbare Urlaubszeit vertan und der Jahresurlaub ohne Erholungswert dahin. Manche Probleme davon können bereits vor Ort behoben werden. Nicht selten jedoch scheitert die gewünschte Abhilfe. Dann richten sich die Ansprüche der Reisenden nach den Regelungen des Reiserechts, d.h. vornehmlich nach dem BGB, vieles findet sich aber auch versteckt in verschiedenen nationalen und internationalen Regelwerken.

Mit der europäischen Fluggastrechte-Verordnung hat der Gesetzgeber dem Verbraucher, der sich bei der Geltendmachung seiner Ansprüche in der Regel einem wirtschaftlich und rechtlich erfahrenen Unternehmen gegenübersieht, erheblich den Rücken gestärkt und ihm insbesondere einen pauschalen Ausgleich in Geld für Flugannullierungen und -verspätungen auf gesetzlicher Grundlage gewährt.

Reklamiert der Verbraucher eine Flugannullierung oder Flugverspätung, erfolgt dennoch oftmals der Versuch, ihn mit einer geringen Entschädigungszahlung oder einem Rabattgutschein ruhigzustellen. Da dies nicht der geltenden Gesetzeslage entspricht, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Wir prüfen etwaige Ansprüche gegen Fluggesellschaften für Sie.