Mietrecht
Täglich kommen Millionen von Menschen in Deutschland mit dem Mietrecht in Kontakt. Dass das Mietverhältnis dabei nicht immer konfliktfrei von Statten geht, versteht sich da fast von selbst.
Wir vertreten im Mietrecht gleichermaßen Mieter wie Vermieter. Von daher sind uns die spezifischen Wünsche und Probleme beider Seiten geläufig, so dass wir hierauf nicht nur gerichtlich angemessen reagieren, sondern häufig bereits vorgerichtlich Streitigkeiten bereinigen können.
Streitthemen bei Wohnraummietverhältnissen sind insbesondere die Nebenkosten, Schimmel und sonstige (angebliche) Mängel der Mietsache, Lärmbelästigungen, Zahlungsverzug, Renovierung, Modernisierung und Eigenbedarf. Voraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten ist, dass die vorbereitenden Formalien wie Abmahnungen, Modernisierungsankündigungen, Kündigungen usw. rechtssicher eingehalten werden.
Im gewerblichen Mietrecht finden sich weit mehr zulässige Gestaltungsmöglichkeiten als bei der Wohnraummiete. So kennt das gewerbliche Mietrecht beispielsweise keinen speziellen Räumungsschutz. Der Ausgestaltung von Gewerberaummietverträgen ist im Umkehrschluss daher eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Überlassen Sie Vertragsgestaltung oder den Ausgang Ihrer mietrechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Mieter oder Vermieter nicht dem Zufall. Holen Sie sich mit mir einen zuverlässigen Rechtsanwalt und Partner an Ihre Seite, der Ihre Rechte außergerichtlich oder gerichtlich vertritt.