Medizinrecht (Fachanwaltschaft)

Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, ärztliches Gebührenrecht


Das Gesundheits- und Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen für Leistungserbringer im Gesundheitsmarkt und Patienten. Unsere Kanzlei ist hier schwerpunktmäßig für die Ärzte und sonstigen Gesundheitsdienstleister tätig.

Wir vertreten bundesweit Ärzte in Honorarstreitigkeiten, wobei die privaten Gebührenordnungen GOÄ/GOZ hier einen besonderen Leistungsschwerpunkt der Kanzlei darstellen.

Steigender Kostendruck im Gesundheitswesen führt immer häufiger zu Auseinandersetzungen zwischen Leistungserbringern und gesetzlichen Krankenkassen sowie privaten Krankenversicherungen. Um Honorarkürzungen, Regressen und allen Folgeproblemen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, von Beginn an sämtliche rechtlichen Vorgaben zu beachten, nicht zuletzt auch zur Vermeidung der strafrechtlichen Ansätze eines Abrechnungsbetruges.

Damit ist die Beratung in allen Fragen der korrekten Liquidation nach GOÄ und GOZ und individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) von großer Bedeutung. Dies betrifft insbesondere auch Fragen der rechtssicheren Gestaltung einer Abrechnung, sowie der wirtschaftlichen Aufklärung jedes Patienten. Ein besonderer Schwerpunkt der Beratung und Vertretung liegt hierbei im zahnärztlichen Bereich mit seinen vielfältigen spezifischen Abrechnungsfragen.

Ein weiterer besonderer und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arzthaftungsrecht. Schon und gerade für die Beratung in diesem Rechtsgebiet sollte bevorzugt ein Fachanwalt für Medizinrecht oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht zu Rate gezogen werden sollte. Das Arzthaftungsrecht umfasst alle rechtlichen Vorgänge rund um die rechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten im Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Pflichten, die einen Arzt bei der Behandlung eines Patienten aus dem Behandlungsvertrag oder aus dem Gesetz treffen.